Ralf und Walter 05.04.19
Datenformat: nur JPG
Farbmodus: nur sRGB
Bildgröße: längste Bildseite maximal 2400 Pixel
Dateigröße: keine MB-Begrenzung
Hauptläufe (Sparte 1)
Dateinamen: x_yyy_Titel.jpg (x=Bildnummer 1-3, YYY=Startnummer des Autors)
Sonderthemen (Sparte 2):
Dateinamen: x_yyy_Titel.jpg (x=Bildnummer 4-6, YYY=Startnummer des Autors)
Einschließlich Passepartout 40 x 50 cm (Rahmengröße). Bitte nicht nur auf Fotokarton kleben.
15.Oktober 2019
Regeln Jahresfotowettbewerb
(Vorläufige Fassung, Vorbehalte von E. Schaust, B. Krause, U. Persch und U. Appel werden noch geklärt)
Präambel
Der Fotowettbewerb im Regionalverband Rhein-Lahn-Sieg (BezWB) wird an drei Abgabeterminen zugleich Bezirkstagen im Kalenderjahr durchgeführt. Das Kalenderjahr ist das Wettbewerbsjahr. Der Regionalverband besteht aus den DVF-Clubs und DVF-Direktmitgliedern der Region, die aktuell ca. zwischen den Städten Gießen und Koblenz und dem Wester-wald und Wiesbaden liegt.
Der Wettbewerb (WB) dient der Ausübung des fotografischen Hobbys und der fotografischen Weiterbildung der Mitglieder des DVFs. Nicht-DVF-Mitglieder sind im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit und Mitglieder-gewinnung ebenfalls zugelassen.
Das Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung der fotografischen und künstlerischen Entwicklung der Autoren sowie der Umsetzung des Sehens und Empfindens in fotografischen Bildern. Die Wettbewerbe des Regionalverbandes unterstützen die Wettbewerbsfotografie des DVF und die Beteiligung an nationalen und internationalen Wettbewerben. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Jugendlichen und Kindern.
Veranstalter, Ausrichter
Veranstalter ist der Deutsche Verband für Fotografie e. V. (DVF), Regionalverband Rhein-Lahn-Sieg.
Ausrichter ist der Regionalverband Rhein-Lahn-Sieg. Der Leiter delegiert die Ausrichtung an die DVF-Fotoclubs der Region. Die Ausrichtung sollte zwischen den DVF-Fotoclubs verteilt sein. Aktuell zeichnet sich folgender Turnus ab, der von der Clubleiterkonferenz abweichend beschlossen werden kann:
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle DVF-Mitglieder der dem Regionalverband angeschlossenen Clubs, z.Z.
- Fotoclub Koblenz
- Fototreff Koblenz
- Westerwälder Fotofreunde
- Fotofreunde Solms-Braunfels
- Fotogruppe BLENDE ’95 Naunheim
- Fotoclub Weilburg-Limburg
Weiterhin alle DVF-Direktmitglieder der Region. Nicht-DVF-Mitglieder der genannten Clubs sowie nichtorganisierte Fotografen sind als Gäste im Sinne einer DVF-Mitgliederfindung ebenfalls zugelassen.
Bildeinreichungen erfolgen am Bezirks- und Wettbewerbstag persönlich oder über einen Vertreter des Clubs (bevorzugt) am Veranstaltungsort – in der Regel bei Beginn der Veranstaltung ca. eine Stunde vor Beginn der Einführung durch den Bezirksleiter. Arbeiten die bereits im Bezirkswettbewerb Rhein-Lahn-Sieg (bzw. früher Mittelrhein-Mosel) vorgelegen haben, sind von einer erneuten Vorlage im Bezirk ausgeschlossen. Farbbilder dürfen jedoch als Schwarzweiß-Version noch einmal im Schwarzweiß-Lauf teilnehmen. Ansonsten gilt der DVF-Regelwerk (siehe DVFHomepage).
Die Abgaben (digital und Papier) sind wie folgt gegliedert. Die wechselnden Sonderthemen am 1. Und 2. Bezirkstag werden mehrheitlich durch die Teilnehmer des Bezirkstages bestimmt. In Abstimmung mit den Clubleitern können die Themen zwischen den Terminen im WB-Jahr getauscht werden; insbesondere der Live-WB sollte wechseln, um eine möglichst hohe Motiv-Vielfalt zu erreichen.
Je Hauptlauf und Sonderlauf, sind jeweils 3 Werke pro Autor zugelassen. Für digitale Arbeiten gelten technische und Bezeichnungsvorgaben der Abgaberichtliniein, die bereits unter „gegenlicht-online“ veröffentlicht sind und dort nachgelesen werden können.
Papierbilder/Aufsichtsarbeiten sind im Außenmaß 40 x 50 cm einzureichen. Sie sollen aufgezogen, auf festen Karton sicher „geheftet“ oder mit Passepartout diesen Außenmaßes vorgelegt werden. Die Verwendung von Bildzettel gemäß Muster ist erwünscht (rückseitig, unten links angebracht).
Mit der Bildeinreichung sind clubweise und/oder je Direktmitglied und/oder Einzelgast UND je Wettbewerb Bildlisten im Doppel einzureichen. Musterformulare sind auf der Landesseite (Internet) verfügbar.
Grundsätzlich wird keine Teilnahmegebühr verlangt. Die Bezirksmitglieder können jedoch einen Zuschuss je teilnehmenden Autor festsetzen. Derzeit gelten 2,- € je Autor und Abgabetermin.
Jurierung
Die Jurierung erfolgt am Tag der Veranstaltung. Die Jury besteht aus drei Mitgliedern, die der ausrichtende Verein in Abstimmung mit der Bezirksleitung beruft. Bei den Juroren sollte es sich um Fotografen mit und ohne DVF-Bezug oder bildende Künstler handeln, die eine entsprechende fotografische Expertise besitzen.
Der Jury ist die Möglichkeit zu geben, alle eingereichten Arbeiten des WB-Tages zu sehen. Danach erfolgt eine Bewertung der einzeln vorgelegten/vorgeführten Arbeiten im 10 Punkte-System. Für die Bildvorlage ist für gute Lichtverhältnisse Sorge zu tragen. Bei jedem Abgabetermin ist von jedem Juror die Vergabe eines TOP-Punktes („persönlichen Favoritenpunkt“) für vier der vorgelegten Arbeiten vorgesehen. Eine Mehrfach-vergabe ist ausgeschlossen.
Die anschließende Bildbesprechung mit den Juroren ist ein wesentlicher Bestandteil des Bezirkstages und des Wettbewerbes. Die Bilder der anwesenden Autoren werden bei der Bildbesprechung bevorzugt.
Wertung
Die Wertung erfolgt im 10er System je Juror je Bild plus 4 einzelne TOP-Punkte je Juror.
Je Lauf (Thema) sind bis zu drei Arbeiten je Autor zu bewerten. Die Punkte der Juroren pro Bild einschließ-lich des ggf. Top-Punktes werden addiert, gleich Bildergebnis. Die Punkte der beiden höchsten Bildergeb-nisse werden addiert (also ein Streichergebnis) und stellen das jeweilige Einzelergebnis dar. Für die Ermitt-lung des Gesamtergebnisses werden die Punkte der Einzelergebnisse der Hauptläufe sowie des jeweilig punkthöchsten Sonderlaufs im laufenden Jahreswettbewerb addiert. Die Person mit der daraus resultierenden höchsten Punktzahl ist Bezirksmeister/in.
Urkunden, Preise und Auszeichnungen
Für jeden Wettbewerbslauf (je Thema) wird den ersten fünf platzierten Teilnehmern/innen eine Urkunde ausgestellt. Zusätzlich wird dem Punktbesten ein Sachpreis überreicht. Dieses erfolgt wegen des Zeitauf-wandes jeweils am darauffolgenden Bezirkstag.
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Nach dem letzten Lauf der Wettbewerbsperiode wird aus der Summe der Haupt-Einzelläufe und des jeweils höchstbepunkteten Sonderlaufs der Bezirksmeister ermittelt (also ohne Berücksichtigung von zwei der Sonderabgaben) und mit Wanderpokal, Urkunde und Sachpreis ausgezeichnet. Den folgenden 4 Punkt-besten werden Sachpreise und den dann folgenden 6 Punktbesten Urkunden zuerkannt.
Um die Interessen des DVF zu wahren, wird die Sachpreisvergabe von der Mitgliedschaft im DVF abhängig gemacht. Urkunden können auch an Nicht-DVF-Mitglieder überreicht werden.
Rechtliches
Mit der Einreichung erkennen die Autoren an, dass die Fotos gem. DSGVO vom DVF ausschließlich im Rahmen der Berichtserstattung und/oder DVF-Schulungen unter Nennung des Urhebers unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden dürfen, insbesondere in allen DVF-eigenen Medien (Verbands-zeitschrift, Kataloge, DVF-Internetseiten). Beschränkt auf die vorgenannte Verwendung überträgt der Einsender dem DVF das Veröffentlichungs- Nutzungs- und Reproduktionsrecht. Ein Honoraranspruch resultiert daraus nicht.
Jede weitere Verwendung darüber hinaus oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Die Arbeiten mit den TOP-Punkten der einzelnen Juroren werden – soweit möglich – auf der Internetplattform des DVF/DVF-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz unter ‚gegenlicht-online‘ als Auswahlbilder des Wettbewerbes veröffentlicht.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Autor versichert, dass er im Besitz der Urheberrechte aller Bildteile an den eingereichten Werken ist. Der Autor versichert, dass er ungeachtet seiner Urheberrechte auch nicht an einer Veröffentlichung seiner Werke durch Rechte anderer gehindert oder eingeschränkt ist. Siehe auch DVF-Regelwerk „Richtlinien für Wettbewerbe und Ausstellungen“ Absatz 3.
Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden alle Punkte und Bedingungen dieser Ausschreibung uneingeschränkt anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wetzlar, im Oktober 2019 Ralf G. Keil, Bezirksleiter